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   BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96   

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https://dejure.org/1996,11290
BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96 (https://dejure.org/1996,11290)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1996 - VII R 10/96 (https://dejure.org/1996,11290)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1996 - VII R 10/96 (https://dejure.org/1996,11290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Entscheidungsgründe bei Übergehen eines selbständigen prozessualen Anspruchs oder selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels mit Stillschweigen - Lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale als ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Ein Fehlen von Entscheidungsgründen liegt deshalb dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 23. Januar 1985, I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder wenn nicht ersichtlich ist, auf welche rechtlichen Erwägungen sich die Entscheidung stützt (BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417).

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977, I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179, und in BFH/NV 1995, 241).

  • BFH, 27.05.1988 - V B 82/86

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei bereits getroffener Entscheidung

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Eine lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179, und in BFH/NV 1995, 241).

    Soweit der Kläger in diesem Mangel eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) sieht, handelt es sich dabei nicht um einen der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Verfahrensmängel, die zu einer zulassungsfreien Revision führen (vgl. BFH in BFH/NV 1989, 179, 180).

  • BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, m. w. N., und vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).

    Eine lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179, und in BFH/NV 1995, 241).

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69 , 34 AO 1977

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Eine etwaige Beschränkung der Haftung nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung hätte das FG nur erwägen müssen, wenn Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, daß die GmbH die geschuldete Umsatzsteuer auch bei rechtzeitiger Anmeldung nicht im vollen Umfang hätte zahlen können (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Mai 1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785).
  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).
  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH fehlen die Entscheidungsgründe auch dann, wenn das FG einen selbständigen prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, und vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638, m. w. N.).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86

    Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Eine lückenhafte rechtliche Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar; das gilt erst recht für die in Form einer Verfahrensrüge vorgetragene Rüge der Verletzung sachlichen Rechts (vgl. BFH in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1988 VI R 77/86, BFH/NV 1989, 179, und in BFH/NV 1995, 241).
  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40, m. w. N., und vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).
  • BFH, 23.04.1993 - V B 20/93

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Ausreichens des Zugangs einer berichtigten

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - VII R 10/96
    Es mag zwar richtig sein, daß die in der Vorentscheidung vertretene Meinung, die einfache Wiederholung des Rechnungsbetrages ohne Umsatzsteuerausweis in einer den Erwerbern erteilten neuen Rechnung stelle keinen Widerruf der ursprünglichen mit Umsatzsteuerausweis erteilten Rechnung dar, von der u. a. in dem Beschluß vom 23. April 1993 V B 20/93 (BFH/NV 1993, 754) vertretenen Auffassung des BFH abweicht.
  • BFH, 06.02.1998 - III R 36/97

    Gewährung einer Investitionszulage für die Anschaffung eines Sattelschleppers

    Eine unzureichende oder fehlerhafte Begründung hinsichtlich des Vorliegens einzelner Tatbestandsmerkmale stellt aber keinen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar (BFH-Beschluß vom 4. April 1996 VII R 10/96, BFH/NV 1996, 763).
  • BFH, 30.10.1996 - XI R 81/96

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 5

    Das ist z. B. der Fall, wenn jegliche Begründung fehlt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417) oder wenn nicht erkennbar ist, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde liegt oder auf welche rechtlichen Erwägungen die Entscheidung gestützt wird (BFH-Beschluß vom 4. April 1996 VII R 10/96, BFH/NV 1996, 763).
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